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Was darf ein psychoonkologischer Berater?

Kurzantwort: Ein psychoonkologischer Berater kann Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen informieren, orientieren und psychosozial begleiten, solange die konkrete Tätigkeit Beratung bleibt. Die Weiterbildung allein berechtigt weder zur Psychotherapie noch zur Ausübung von Heilkunde. Entscheidend sind deshalb immer die tatsächliche Tätigkeit, die Grundqualifikation und gegebenenfalls eine gesonderte staatliche Erlaubnis.

Der wichtigste Grundsatz: Nicht die Bezeichnung auf der Visitenkarte entscheidet über die rechtliche Grenze, sondern das, was im Gespräch tatsächlich angeboten und durchgeführt wird.

Was darf ein psychoonkologischer Berater im Rahmen von Beratung?

Innerhalb einer klar abgegrenzten Beratung können beispielsweise folgende Aufgaben liegen:

  • zuhören und einen geschützten Gesprächsraum anbieten,
  • Fragen, Gedanken und Gefühle gemeinsam sortieren,
  • allgemein über psychoonkologische Unterstützungsangebote informieren,
  • Ressourcen, Selbstfürsorge und alltagspraktische Bewältigung stärken,
  • Angehörige in ihrer eigenen Belastung wahrnehmen und begleiten,
  • bei Kommunikation in Familie, Partnerschaft oder Beruf unterstützen,
  • auf geeignete Krebsberatungsstellen, Ärzte, Psychotherapeuten oder Krisendienste hinweisen,
  • Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen zur allgemeinen Unterstützung anbieten, sofern sie nicht als Krankheitsbehandlung oder Heilversprechen dargestellt werden.

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beschreibt psychoonkologische Beratung unter anderem als orientierendes Gespräch, regelmäßige Gesprächsbegleitung oder Entspannungstraining. Inhaltlich kann es dabei um Belastungen, Entscheidungen, Alltag, Familie, Beruf oder weiterführende Hilfen gehen.

Was darf die Beratung nicht leisten?

Ohne eine entsprechende heilkundliche Erlaubnis darf ein psychoonkologischer Berater insbesondere nicht:

  • psychische oder körperliche Krankheiten feststellen, diagnostizieren, heilen oder lindern,
  • Psychotherapie zur Behandlung einer Störung mit Krankheitswert durchführen,
  • medizinische Diagnosen stellen oder Befunde bewerten,
  • ärztliche Therapieentscheidungen empfehlen, verändern oder ersetzen,
  • Medikamente verordnen oder zum Absetzen ärztlich verordneter Medikamente raten,
  • Heilung, Lebensverlängerung oder eine Verbesserung der Krebsprognose versprechen,
  • die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ führen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Nach § 1 Heilpraktikergesetz benötigt die berufsmäßige Ausübung von Heilkunde eine Erlaubnis, wenn keine ärztliche Approbation vorliegt. Als Heilkunde bezeichnet das Gesetz Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden.

Beratung oder Psychotherapie: Wo verläuft die Grenze?

Das Psychotherapeutengesetz beschreibt Psychotherapie als berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert mithilfe wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden. Tätigkeiten, die nur soziale Konflikte aufarbeiten oder anderen Zwecken außerhalb der Heilkunde dienen, zählen nach dem Gesetz dagegen nicht zur Psychotherapie.

Daraus folgt für die Praxis: Allgemeine Beratung ist nicht automatisch Psychotherapie. Sie kann diese Grenze jedoch überschreiten, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert oder gezielt behandelt werden soll. Formulierungen wie „Angststörung behandeln“, „Depression therapieren“ oder „Trauma heilen“ gehören ohne entsprechende Befugnis nicht in das Leistungsversprechen einer Beratung.

Ebene Typische Ausrichtung Rechtliche Einordnung
Beratung und Begleitung Orientierung, Ressourcen, Alltag, Kommunikation außerhalb der Heilkunde möglich; tatsächliche Ausgestaltung ist entscheidend
Psychotherapie Feststellung und Behandlung von Störungen mit Krankheitswert nur mit der erforderlichen Approbation oder Heilkundeerlaubnis im jeweiligen Umfang
Medizinische Behandlung Diagnostik und Behandlung der Krebserkrankung Aufgabe entsprechend befugter medizinischer Fachpersonen

Was gilt für Heilpraktiker oder approbierte Psychotherapeuten?

Wer zusätzlich über eine eigenständige Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde oder eine Approbation verfügt, kann innerhalb dieser Befugnis auch heilkundlich beziehungsweise psychotherapeutisch tätig sein. Diese Befugnis entsteht jedoch durch die Grundqualifikation oder Erlaubnis – nicht durch die Weiterbildung zum psychoonkologischen Berater.

Für die Außendarstellung sollten die Rollen getrennt bleiben: Welche Leistung ist Beratung? Welche Leistung ist Psychotherapie oder Heilkunde? Welche Qualifikation berechtigt jeweils dazu? Transparente Bezeichnungen, Verträge und Leistungsbeschreibungen schützen Ratsuchende und Anbieter.

Wie sollte ein seriöses Angebot formuliert sein?

Eine verantwortungsvolle Beschreibung macht deutlich, dass psychoonkologische Beratung die medizinische und psychotherapeutische Versorgung ergänzt, nicht ersetzt. Sie nennt Zielgruppe, Inhalt und Grenzen und verzichtet auf Wirk- oder Heilversprechen.

Beispiel: „Ich begleite Menschen mit Krebs und Angehörige bei der Orientierung im Alltag, im Umgang mit Belastungen und bei der Suche nach passenden weiterführenden Hilfen. Mein Beratungsangebot ersetzt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie.“

Wann muss weiterverwiesen werden?

Eine Beratung braucht klare Verfahren für Situationen, in denen andere Hilfe erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere akute Selbst- oder Fremdgefährdung, Suizidgedanken, schwere psychische Symptome, medizinische Notfälle oder Fragen zu Diagnostik und Krebstherapie.

Bei akuter Gefahr gilt: nicht allein weiterberaten, sondern unverzüglich die regional zuständigen Notfallstrukturen einschalten. In Deutschland sind bei unmittelbarer Gefahr der Rettungsdienst unter 112 oder die nächste psychiatrische Notaufnahme geeignete Anlaufstellen.

Häufige Fragen

Darf ein psychoonkologischer Berater therapeutisch arbeiten?

Die Weiterbildung allein berechtigt nicht dazu. Psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Tätigkeit setzt eine davon unabhängige gesetzliche Befugnis voraus.

Darf ein psychoonkologischer Berater mit Ängsten sprechen?

Ja, Angst und Unsicherheit können Gegenstand eines unterstützenden Beratungsgesprächs sein. Die Grenze wird erreicht, wenn eine Angststörung diagnostiziert oder gezielt als Krankheit behandelt werden soll.

Darf ein psychoonkologischer Berater selbstständig arbeiten?

Eine selbstständige Beratungstätigkeit kann grundsätzlich möglich sein. Das konkrete Angebot muss jedoch innerhalb der eigenen Befugnisse bleiben. Zusätzlich sind unter anderem Gewerbe-, Steuer-, Datenschutz-, Versicherungs- und Vertragsfragen individuell zu klären.

Darf ein Berater Heilung durch psychologische Methoden versprechen?

Nein. Psychoonkologische Beratung kann Wohlbefinden, Orientierung und den Umgang mit Belastungen unterstützen. Sie behandelt keinen Krebs und darf nicht als Ersatz für eine onkologische Therapie dargestellt werden.

Fazit

Ein psychoonkologischer Berater kann wertvolle niedrigschwellige Begleitung anbieten. Professionell wird das Angebot durch eine klare Auftragsklärung, transparente Qualifikationen, verlässliche Weiterverweisung und die konsequente Trennung von Beratung, Psychotherapie, Heilkunde und medizinischer Behandlung.

Mehr zum gesamten Tätigkeitsfeld findest du auf unserer Pillar Page „Psychoonkologischer Berater“. Informationen zu den TBAcare-Lernformaten stehen auf der Seite Ausbildung psychoonkologischer Berater.


Quellen und Prüfstand

Redaktioneller Stand: 13. August 2026. Diese Seite bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Gestaltung eines konkreten Angebots ist eine individuelle juristische Prüfung sinnvoll.

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