Krebs und Suizid
Soll ich mir das noch weiter antun? Es hat doch eh keinen Sinn. Kann es jetzt nicht vorbei sein?“
Solche oder ähnliche Sätze sind mir in meiner langjährigen Praxis mit Krebspatienten häufiger vorgekommen. Insbesondere in intensiven Schmerzsituationen sind solche Fragen und Wünsche absolut nachvollziehbar. Der Tumorschmerz ist einer der heftigsten Schmerzen, den wir Menschen erleben können und kaum durch Schmerzmittel therapierbar, wenn er sich einmal tief in das Schmerzgedächtnis „eingebrannt“ hat.
Neben der Belastung durch eventuelle Schmerzen ist auch häufig die Vorstellung vom Sterben einer der Gründe das Siechtum oder beim Lungenkrebs einen vermeintlichen Erstickungstod vermeiden zu wollen und lieber schnell, ohne Leidenszeit zu sterben.
Es gibt dazu sogar statistische Erhebungen und gerade der Lungen- und Pankreaskrebs sind die Krebsarten bei denen es zu den meisten Suiziden, besonders bei Männern, kommt.
Am 04.02.2024 um 19.30 Uhr wollen wir diesem Thema etwas näher kommen. Wir stellen uns folgenden Fragen:
Hoffnung ist vergangen, bleibt jetzt nur das Sterben?
Was kann jetzt noch helfen? Ist Selbstmord eine Möglichkeit?
Assistierter Selbstmord, wie ist die Rechtslage zur Zeit?
Kann Psychoonkologie helfen?
Wie wird es den Angehörigen gehen?
Selbstmord verhindern auf alle Fälle?
Unser Zoomraum wird ab 19:29 geöffnet sein
https://us06web.zoom.us/j/6422097259
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Wort «Selbstmord» sollte nicht mehr benützt werden; es unterstellt der Handlung der Selbsttötung / des Suizids einen strafbaren Charakter. Im Begriff «Selbstmord» ist das Wort «Mord» enthalten, und somit die implizite Intention, die Handlung, das eigene Leben zu beenden, möglichst nahe an eines der schlimmsten Verbrechen heranzurücken, welches unter Menschen verübt werden kann. Suizid / Selbsttötung hat nichts mit Mord zu tun, also mit einer Handlung die « . . . aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam . . .» vollzogen wird, wie es der Paragraph § 211 des deutschen Strafrechts definiert.
Suizid sollte mittlerweile neutral beurteilt werden. Es gehört zu den Menschenrechten, selbst zu entscheiden, wann und wie das eigene Leben enden soll. Das hat als erstes Höchstgericht das Schweizerische Bundesgericht 2006 entschieden; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dies 2011 bestätigt. Weitere Gerichte sind dem gefolgt.
Mit freundlichen Grüssen
Das Team des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben», 8127 Forch, Schweiz
Danke für den Hinweis!
Was ist das, ein „Schmerzgedächtnis“?
Die Nervenbahnen eerzeugen immer noch einen Impuls, obwohl der Auslöser nicht mehr da ist.
Denke seit 2014 nach mehreren OPs darüber nach.